Allgemeine Geschäftsbedingungen Copter Care GbR
Zuletzt aktualisiert: 12.04.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Copter Care GbR, Strängenweg 28, 73550 Waldstetten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Sie gelten sowohl für Unternehmer (§14 BGB) als auch für Verbraucher (§13 BGB).
(3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
CopterCare steht für eine hochwertige, professionelle und effiziente Umsetzung aller Leistungen unter Einsatz moderner Drohnentechnologie und angepasster Verfahren.
• Drohnengestützte Applikation von zugelassenen Biozid- und Schutzprodukten, Reinigungs-, Versiegelungs-, Imprägnierungsmitteln und Betriebsmitteln aller Art auf Außenoberflächen
• Visuelle Objektpräsentation (Foto, Video, Drohne)
• Bild- und Videobearbeitung
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder optischen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail), oder
• Annahme des Angebots durch den Kunden, oder
• Durchführung der Leistung.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot.
(2) Zahlungsbedingungen: Zahlung per Rechnung Zahlungsziel: 14 Tage ab
Rechnungsstellung
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene
Anzahlung zu verlangen.
(6) Sollte sich im Rahmen der Leistungserbringung ein Mehraufwand ergeben, der
auf unvollständigen oder abweichenden Angaben des Kunden beruht, ist der
Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher:
• Zugang zum Objekt ist gewährleistet
• geeignete Parkmöglichkeiten sind vorhanden
• ausreichend Standfläche für das Bodensystem des Auftragnehmers zur Verfügung steht
(2) Der Kunde stellt sicher, dass sich im vorhinein keine unbeteiligten Personen im Arbeitsbereich
befinden und der Einsatzort zugänglich für den Auftragnehmer ist.
(3) Alle für die Durchführung notwendigen Informationen sind vollständig
bereitzustellen.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des
Auftragnehmers.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung dadurch nicht erbracht werden, gerät er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand zu berechnen.
§6 Durchführung / Termine / Wetter
(1) Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Sollten sicherheitsrelevante oder standortbedingte Einschränkungen auftreten, behält sich der Auftragnehmer vor, Termine kurzfristig anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.
(2) Drohneneinsätze sind abhängig von:
• Wetterbedingungen
• Sicherheitslage
• rechtlichen Rahmenbedingungen
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben, wenn:
• Wetterbedingungen ungeeignet sind
• Sicherheitsrisiken bestehen
• gesetzliche Einschränkungen vorliegen
(4) Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5)Kann ein Einsatz aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, Anfahrts- und Vorbereitungskosten in Rechnung zu stellen.
(6) Wird ein Termin aus Gründen verschoben oder abgesagt, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. witterungsbedingt oder durch externe Einschränkungen), entstehen dem Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche.
(7) Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, die durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.
(8) Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.