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Allgemeine Geschäftsbedingungen Copter Care GbR
Zuletzt aktualisiert: 12.04.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Copter Care GbR, Strängenweg 28, 73550 Waldstetten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). (2) Sie gelten sowohl für Unternehmer (§14 BGB) als auch für Verbraucher (§13 BGB). (3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen: CopterCare steht für eine hochwertige, professionelle und effiziente Umsetzung aller Leistungen unter Einsatz moderner Drohnentechnologie und angepasster Verfahren. • Drohnengestützte Applikation von zugelassenen Biozid- und Schutzprodukten, Reinigungs-, Versiegelungs-, Imprägnierungsmitteln und Betriebsmitteln aller Art auf Außenoberflächen • Visuelle Objektpräsentation (Foto, Video, Drohne) • Bild- und Videobearbeitung (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. (3) Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder optischen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail), oder • Annahme des Angebots durch den Kunden, oder • Durchführung der Leistung.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot. (2) Zahlungsbedingungen: Zahlung per Rechnung Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsstellung (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(6) Sollte sich im Rahmen der Leistungserbringung ein Mehraufwand ergeben, der auf unvollständigen oder abweichenden Angaben des Kunden beruht, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher:
• Zugang zum Objekt ist gewährleistet • geeignete Parkmöglichkeiten sind vorhanden • ausreichend Standfläche für das Bodensystem des Auftragnehmers zur Verfügung steht (2) Der Kunde stellt sicher, dass sich im vorhinein keine unbeteiligten Personen im Arbeitsbereich befinden und der Einsatzort zugänglich für den Auftragnehmer ist. (3) Alle für die Durchführung notwendigen Informationen sind vollständig bereitzustellen.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung dadurch nicht erbracht werden, gerät er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand zu berechnen.
§6 Durchführung / Termine / Wetter
(1) Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Sollten sicherheitsrelevante oder standortbedingte Einschränkungen auftreten, behält sich der Auftragnehmer vor, Termine kurzfristig anzupassen, zu verschieben oder abzusagen. (2) Drohneneinsätze sind abhängig von:
• Wetterbedingungen • Sicherheitslage • rechtlichen Rahmenbedingungen (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben, wenn:
• Wetterbedingungen ungeeignet sind • Sicherheitsrisiken bestehen • gesetzliche Einschränkungen vorliegen
(4) Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5)Kann ein Einsatz aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, Anfahrts- und Vorbereitungskosten in Rechnung zu stellen.
(6) Wird ein Termin aus Gründen verschoben oder abgesagt, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. witterungsbedingt oder durch externe Einschränkungen), entstehen dem Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche.
(7) Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, die durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.
(8) Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
§7 Leistungsdurchführung (Drohnenbetrieb)
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Einsätze abzubrechen, wenn: • Sicherheitsrisiken bestehen • rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden können (3) Alle Einsätze erfolgen im Rahmen der geltenden EU-Drohnenverordnung sowie nationaler luftrechtlicher Vorschriften. (4) Der Kunde stellt sicher, dass alle für den Einsatz erforderlichen Zustimmungen Dritter (z. B. Eigentümer, Nachbarn oder sonstige Berechtigte) vorliegen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
§8 Drohnengestützte Oberflächenbehandlung – Leistungsumfang & Ergebnis
(1) Die Oberflächenbehandlung umfasst je nach Vereinbarung das Aufbringen von Bioziden, Reinigungs-, Versiegelungs-, Imprägnierungsmitteln, Rostschutzprodukten, Feuerschutzmitteln oder sonstigen zugelassenen Betriebsmitteln auf Außenoberflächen. Die Durchführung erfolgt materialgerecht, fachgerecht und nach den anwendbaren Standards. (2) Das konkrete Behandlungsergebnis hängt insbesondere ab von:
• dem Zustand, Alter und Verschmutzungsgrad der Oberfläche • dem verwendeten Betriebsmittel und dessen Wirkungsweise • den Witterungsbedingungen vor, während und nach der Behandlung • etwaigen Vorschäden, Beschichtungen oder Besonderheiten des Materials
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur bestmöglichen Durchführung im Rahmen der gegebenen Bedingungen. Eine dauerhafte oder zeitlich unbegrenzte Wirkung der Behandlung wird nicht geschuldet, da äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Bewuchs, mechanische Beanspruchung) jederzeit erneut einwirken können. (4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die erbrachten Leistungen ein bestimmter optischer, technischer oder wirtschaftlicher Zustand dauerhaft erreicht wird. Ergebnisse können je nach Material, Alter, Vorschäden und Umwelteinflüssen variieren.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandenen Mängeln, Materialermüdungen, Vorschäden oder altersbedingter Abnutzung beruhen und die im Rahmen der Behandlung sichtbar werden oder sich verstärken.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die trotz fachgerechter Durchführung aufgrund des Zustands der Oberfläche oder nicht mitgeteilter Besonderheiten entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Leistungserbringung alle bekannten Vorschäden, Beschichtungen, Materialempfindlichkeiten oder sonstigen Besonderheiten der zu behandelnden Flächen mitzuteilen.
(7) Bei Einsätzen mit Bioziden oder sonstigen regulierten Betriebsmitteln erfolgt die Anwendung ausschließlich nach den Vorgaben des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich während der Behandlung keine unbeteiligten Personen oder Tiere im Wirkungsbereich des applizierten Mittels befinden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(8) Witterungsbedingte Einflüsse nach der Behandlung – insbesondere Niederschlag, Frost oder starke UV-Einstrahlung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang – liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Mangel.
(9) Angaben zu möglichen Ergebnissen, insbesondere in Bezug auf Schutzwirkung, Wirkungsdauer oder optische Verbesserungen, stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sondern basieren auf Erfahrungswerten und Herstellerangaben zu den eingesetzten Produkten.
§9 Drohnengestützte Oberflächenbehandlung – Betriebsmittel
(1) Bei Einsätzen mit Biozid-, Reinigungs-, Versiegelungs- oder sonstigen Betriebsmitteln erfolgt die Auswahl der Produkte nach fachlichen Gesichtspunkten gemäß den geltenden Sicherheitsdatenblättern. (2) Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Einsatz auf bekannte Materialeigenschaften, Vorschäden, Beschichtungen oder Empfindlichkeiten der zu behandelnden Oberflächen hinzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf nicht mitgeteilten Vorschäden, unbekannten Materialeigenschaften oder unsachgemäßen Vorbehandlungen beruhen.
(4) Biozide werden ausschließlich nach den Vorgaben des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich während der Behandlung keine unbeteiligten Personen oder Tiere im Wirkungsbereich des applizierten Mittels befinden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(6) Witterungsbedingte Einflüsse nach der Behandlung (z. B. Regen, Frost) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Mangel.
§10 Objektpräsentation – Leistungsumfang
(1) Umfang und Anzahl von Fotos und Videos richten sich nach individueller Vereinbarung. (2) Nachbearbeitung erfolgt im branchenüblichen Rahmen.
(3) Änderungswünsche nach Lieferung können gesondert berechnet werden.
(4) Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
(5) Eine angemessene Korrekturschleife ist im Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen können gesondert berechnet werden.
§11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den erstellten Bildern/Videos im vereinbarten Umfang. (2) Eine Nutzung der erstellten Inhalte zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§12 Haftung
Der Auftragnehmer führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt, fachlicher Expertise und unter Einsatz geeigneter Technik aus.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
• Vorsatz • grober Fahrlässigkeit (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. (3) Keine Haftung für:
• mittelbare Schäden • Folgeschäden • entgangenen Gewinn (4) Der Kunde haftet für Schäden, die entstehen durch: • falsche Angaben • unzureichende Vorbereitung des Einsatzortes (5) Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflicht- sowie Drohnen-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
(6) Eine Haftung für bereits vorhandene Mängel, Materialermüdung, Vorschäden oder altersbedingte Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die trotz fachgerechter und materialschonender Durchführung aufgrund des Zustands der Oberfläche entstehen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, vorab auf bekannte Vorschäden oder Besonderheiten hinzuweisen.
(9) Die Haftungsbegrenzung auf die Auftragssumme gilt nicht bei Personenschäden sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§13 Stornierung / Rücktritt
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. (2) Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
§14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse wie: • Unwetter • behördliche Verbote • unvorhersehbare Umstände können zur Verschiebung oder Aussetzung der Leistung am vereinbarten Termin führen.
§15 Abnahme
(1) Die erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der Ergebnisse wesentliche Mängel schriftlich geltend macht. Der Auftragnehmer weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Schweigen nach Ablauf dieser Frist als Abnahme gilt.
§16 Gewährleistung / Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Im Falle eines berechtigten Mangels ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Minderung, bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
(5) Eine Gewährleistung für bestimmte Ergebnisse oder optische Zustände wird ausdrücklich nicht übernommen.
§17 Datenschutz & Bildaufnahmen
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung kann es zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen kommen. Diese dienen primär der Dokumentation und Leistungserbringung. (2) Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Einwilligungen betroffener Dritter einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§18 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher gemäß §13 BGB)
(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – CopterCare GbR, Stängenweg 28, 73550 Waldstetten, E-Mail: info@copter-care.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
(4) Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: CopterCare GbR, Im Stängenweg 28, 73550 Waldstetten, info@copter-care.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bestellt am: _______________ Name des/der Verbraucher(s): _______________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________ Datum: _______________
§19 Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand für Unternehmer ist: Ulm
§20 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.