Allgemeine Geschäftsbedingungen CopterCare GbR
Zuletzt aktualisiert: 26.03.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CopterCare GbR, Im Benzfeld 43, 73527 Schwäbisch Gmünd (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Kunde kann sowohl Verbraucher (§13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB) sein. (2) Sie gelten sowohl für Unternehmer (§14 BGB) als auch für Verbraucher (§13 BGB). (3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen: CopterCare steht für eine hochwertige, professionelle und effiziente Umsetzung aller Leistungen unter Einsatz moderner Drohnentechnologie und angepasster Verfahren. • Drohnengestützte Reinigung (PV-Anlagen, Dächer, Fassaden) • Visuelle Objektpräsentation (Foto, Video, Drohne) • Bild- und Videobearbeitung (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. (3) Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder optischen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail), oder • Annahme des Angebots durch den Kunden, oder • Durchführung der Leistung.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot. (2) Zahlungsbedingungen: Zahlung per Rechnung Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsstellung (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. (4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. (6) Sollte sich im Rahmen der Leistungserbringung ein Mehraufwand ergeben, der auf unvollständigen oder abweichenden Angaben des Kunden beruht, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher: • Zugang zum Objekt ist gewährleistet • geeignete Parkmöglichkeiten sind vorhanden • ggf. ein Wasseranschluss zur Verfügung steht (2) Der Kunde stellt sicher, dass sich keine unbeteiligten Personen im Arbeitsbereich befinden und der Einsatzort sicher zugänglich ist. (3) Alle für die Durchführung notwendigen Informationen sind vollständig bereitzustellen. (4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. (5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Leistung dadurch nicht erbracht werden, gerät er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand zu berechnen.
§6 Durchführung / Termine / Wetter
(1) Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Sollten sicherheitsrelevante oder standortbedingte Einschränkungen auftreten, behält sich der Auftragnehmer vor, Termine kurzfristig anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.
(2) Drohneneinsätze sind abhängig von: • Wetterbedingungen • Sicherheitslage • rechtlichen Rahmenbedingungen
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben, wenn: • Wetterbedingungen ungeeignet sind • Sicherheitsrisiken bestehen • gesetzliche Einschränkungen vorliegen
(4) Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. (5) Kann ein Einsatz aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, Anfahrts- und Vorbereitungskosten in Rechnung zu stellen. (6) Wird ein Termin aus Gründen verschoben oder abgesagt, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. witterungsbedingt oder durch externe Einschränkungen), entstehen dem Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche. Bereits erbrachte Aufwände können in Rechnung gestellt werden.
§7 Leistungsdurchführung (Drohnenbetrieb)
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Einsätze abzubrechen, wenn: • Sicherheitsrisiken bestehen • rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden können (3) Alle Einsätze erfolgen im Rahmen der geltenden EU-Drohnenverordnung sowie nationaler luftrechtlicher Vorschriften. (4) Der Kunde stellt sicher, dass alle für den Einsatz erforderlichen Zustimmungen Dritter (z. B. Eigentümer, Nachbarn oder sonstige Berechtigte) vorliegen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
§8 Reinigung – Leistungsumfang & Ergebnis
(1) Die Reinigung erfolgt materialgerecht, schonend und nach fachlichen Standards. (2) Das konkrete Reinigungsergebnis hängt insbesondere vom Verschmutzungsgrad, dem Materialzustand sowie äußeren Einflüssen ab. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur bestmöglichen Durchführung im Rahmen der gegebenen Bedingungen. (4) Eine dauerhafte Wirkung der Reinigung kann nicht gewährleistet werden, da äußere Einflüsse jederzeit erneut zu Verschmutzungen führen können.
§9 Objektpräsentation – Leistungsumfang
(1) Umfang und Anzahl von Fotos und Videos richten sich nach individueller Vereinbarung.
(2) Nachbearbeitung erfolgt im branchenüblichen Rahmen.
(3) Änderungswünsche nach Lieferung können gesondert berechnet werden.
(4) Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Angebot. (5) Eine angemessene Korrekturschleife ist im Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen können gesondert berechnet werden.
§10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den erstellten Bildern/Videos im vereinbarten Umfang. (2) Eine Nutzung der erstellten Inhalte zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§11 Haftung
Der Auftragnehmer führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt, fachlicher Expertise und unter Einsatz geeigneter Technik aus. (1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei: • Vorsatz • grober Fahrlässigkeit (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. (3) Keine Haftung für: • mittelbare Schäden • Folgeschäden • entgangenen Gewinn (4) Der Kunde haftet für Schäden, die entstehen durch: • falsche Angaben • fehlende Genehmigungen • unzureichende Vorbereitung des Einsatzortes (5) Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechende Betriebshaftpflicht- sowie Drohnen-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
§12 Stornierung / Rücktritt
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. (2) Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung oder den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
§13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse wie: • Unwetter • behördliche Verbote • unvorhersehbare Umstände können zur Verschiebung oder Aussetzung der Leistung führen.
§14 Abnahme
(1) Die erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der Ergebnisse wesentliche Mängel schriftlich geltend macht.
§15 Datenschutz & Bildaufnahmen
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung kann es zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen kommen. Diese dienen primär der Dokumentation und Leistungserbringung.
(2) Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Einwilligungen betroffener Dritter einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§16 Widerrufsrecht (Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. (2) Dieses erlischt vorzeitig, wenn: • die Leistung vollständig erbracht wurde • der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Frist begonnen wird
§17 Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand für Unternehmer ist: Schwäbisch Gmünd
§18 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.